
DRITTFAHRER-SCHUTZ: HOHE BEITRÄGE IN DER KFZ-VERSICHERUNG SIND VON GESTERN!
FAHRE JEDES AUTO.
Du hast dir spontan ein Auto geliehen – nun heißt es, einfach einsteigen, losfahren und ab zum See. Doch halt: Bist du mit dem geliehenen Fahrzeug überhaupt im Schadenfall versichert, obwohl du nicht im Fahrerkreis der Kfz-Versicherung genannt bist?
Die Antwort lautet: Jein.
Der Versicherer des Fahrzeugs wird im Rahmen der Versicherungsbedingungen für Haftpflicht- und Vollkaskoschäden aufkommen, ohne Frage. Wenn ein Fahrer nicht genannt ist, darf die Kfz-Versicherung jedoch vertraglich vereinbarte Strafen und Beitragsnachforderungen erheben.
Und wer zahlt die Selbstbeteiligung und den finanziellen Schaden durch die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse?
Kurzum:
Das alles übernimmt der Drittfahrerschutz by GORANI für dich.
